Abfrage von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung

Seit dem 10. März 2021 sind Finanzanlagenvermittler auf Grund der EU-Offenlegungsverordnung dazu verpflichtet, Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf ihrer Website offenzulegen.
Wir haben hierzu bereits berichtet und Ihnen entsprechende Mustertexte zur Verfügung gestellt.

Zudem müssen Sie im Rahmen Ihrer Beratungsdokumentation bereits jetzt festhalten und begründen, ob und wie Sie Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess berücksichtigen.

Eine Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ist bisher noch nicht notwendig. Dies wird sich allerdings im kommenden Jahr ändern.

Hierzu hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 ihre Pläne veröffentlicht, wie künftig Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung und in der damit einhergehenden Geeignetheitsprüfung Berücksichtigung finden sollen.

Die bestehenden Delegierten Verordnungen zur MiFID II sowie zur IDD sollen hierfür angepasst werden und es wird damit gerechnet, dass die Regelungen ab Mitte 2022 verpflichtend sind.

Die BCA arbeitet daher bereits jetzt an der Umsetzung und wir möchten Sie frühzeitig über die neuen Pflichten informieren. So müssen Sie künftig im Rahmen der Anlageberatung auch die Nachhaltigkeitsfaktoren, die Sie bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigen, beschreiben und erläutern.

Im Kundenprofil bzw. WpHG-Bogen müssen zudem die Anlageziele erweitert und künftig auch die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgefragt werden. Hier geht es darum, ob der Kunde eine Investition bevorzug, die der Taxonomie entspricht oder eine nachhaltige Investition im Sinne der Offenlegungsverordnung bzw. Finanzinstrumente im Sinne der Offenlegungsverordnung, bei denen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Es geht künftig also um mehr als nur die Frage, ob der Kunde eine ökologische oder sozial gerechte Investition wünscht. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung setzt jedoch voraus, dass sich sowohl Sie als Vermittler als auch die Anleger mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen. Ein wichtiger Schritt, um es Anlegern einfacher zu machen, Nachhaltigkeit bei der Vermögensanlage zu berücksichtigen, wurde in der vergangenen Woche getan. Das Bundeskabinett hat am 05. Mai 2021 die erste deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) beschlossen.

Die Bundesregierung schlägt hierin 26 Maßnahmen vor, mittels derer insbesondere die folgenden Ziele umgesetzt werden sollen:

Ziel 1: Sustainable Finance weltweit und europäisch voranbringen
Ziel 2: Chancen ergreifen, Transformation finanzieren, Nachhaltigkeitswirkung verankern
Ziel 3: Risikomanagement der Finanzindustrie gezielt verbessern und Finanzmarktstabilität gewährleisten
Ziel 4: Finanzstandort Deutschland stärken und Expertise ausbauen
Ziel 5: Bund als Vorbild für Sustainable Finance im Finanzsystem etablieren

Für Anleger ist insbesondere die geplante Nachhaltigkeitsampel für Finanzprodukte wichtig. Eine Investition von Geld nach ökologischen und sozialen Kriterien soll damit leichter möglich sein.

Natürlich möchten wir es auch Ihnen als Berater möglichst einfach machen, die ab nächstem Jahr geltenden Anforderungen umzusetzen. Wir werden daher unsere Beratungssoftware DIVA frühzeitig anpassen, um Sie beim Onboarding sowie der Beratung Ihrer Kunden bestmöglich zu unterstützen.

In der Zwischenzeit werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

 

Über den Autor

KRISTINA BERGGREEN

Kristina Berggreen verantwortet den Bereich Compliance in der Bank für Vermögen sowie dem BCA Konzern und ist zudem als stellvertretende Geldwäschebeauftragte in der BfV tätig. Sie ist insbesondere für die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen zuständig und sorgt dafür, dass innerbetrieblichen Abläufe und Prozesse gemäß den gültigen Vorschriften und Gesetzen erfolgen.

Frau Berggreen ist seit 2012 für das Unternehmen tätig und mitverantwortlich für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen im BCA Konzern.

Telefon: +49 (0 61 71) 91 50-115
E-Mail: kristina.berggreen@bfv-ag.de