Sondervermögen – ein Trumpf, der immer sticht!

Quelle: BVI

-> Verdopplung: Ergebnis von 100,– Euro monatlicher Sparrate bei 4 % jährlicher Verzinsung nach 32 Jahren

25 Millionen! Das ist die Anzahl an Wertpapierdepots von Privatanlegern in Deutschland. Ende November 2020 hat die Deutsche Bundesbank diese Zahl veröffentlicht. Das bedeutet einen Zuwachs von über 7 % zum Vorjahr und damit den größten Anstieg seit Beginn der Zeitreihe (Quelle: fondsprofessionell.de).

Wir wissen, dass die Anlage in Investmentfonds nahezu jeden Anleger ansprechen kann: den Renditejäger und Aktienfan genauso wie den vorsichtigen Anleger, der sich nur geringe Schwankungen seines Vermögens wünscht. Wir wissen das – aber eben längst nicht jeder Sparer in Deutschland.

Es gibt sehr viele gute Gründe, die für die Fondsanlage sprechen. Einen von ihnen möchten wir an dieser Stelle herauspicken: Sondervermögen. Beim Gespräch zum Thema Investmentfonds kommt dem Begriff „Sondervermögen“ aus meiner Sicht eine besondere Bedeutung zu.

 

Was ist ein Sondervermögen?

Investmentfonds oder auch offene Fonds werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bzw. Fondgesellschaften aufgelegt. Jegliches Geld der Anleger, die in einen dieser Fonds investieren, und natürlich die Wertpapiere, die der Fonds kauft und hält, werden gesondert vom Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt. Die Vermögenswerte der Fonds sind also von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt. Deswegen spricht man in diesem Zusammenhang von Sondervermögen. Das bedeutet, dass die Fondsgesellschaft auf diese Vermögenswerte nicht zugreifen kann, zum Beispiel im Falle von Zahlungsschwierigkeiten. Selbst im Fall der Insolvenz der KVG ist das Fondsvermögen davon ausgenommen: Der Insolvenzverwalter hat darauf keinen Zugriff. Sämtliche Vermögenswerte gehören ausschließlich den investierten Anlegern, ganz gleich ob Privat- oder juristische Person.

Genauso findet sich das Sondervermögen auch bei der Depotbank. Das Depot, das der Investmentfonds bei der Depotbank unterhält und in dem die Wertpapiere gelagert sind, ist ebenfalls Sondervermögen. Gerät die Depotbank in eine wirtschaftliche Schieflage, kann sie auf diese Vermögenswerte nicht zugreifen.

Diese Regelung gilt für sämtliche offenen Investmentfonds, also für Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Immobilienfonds und natürlich auch bei ETFs. Für sogenannte geschlossene Fonds oder Beteiligungen gilt dieses Privileg hingegen nicht – ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal.

Das Privileg des Sondervermögens genießt der Anleger darüber hinaus auch bei der Depotbank (z. B. ebase oder Fondsdepotbank), bei der er selbst seine Investmentfondsanteile verwahrt. Auch im Falle der Schieflage der Depotbank ist der Zugriff auf diese Fondsanteile nicht möglich.

Sondervermögen bedeutet für den Anleger also gleich in mehrfacher Hinsicht Sicherheit. Er trägt somit lediglich das Risiko und die Chance der Wertentwicklung des Fonds, in den er investiert.

Wenn Sie mit Erstanlegern ins Gespräch kommen, sollten Sie sie auf diese Besonderheit und Sicherheit beim Anlegen in Investmentfonds hinweisen. Sie finden diese und weitere Grundlagen zum Anlegen in Investmentfonds sehr schön aufbereitet in der Broschüre des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.

Über den Autor

MARC HAEGERT

Marc Haegert fungiert als Ansprechpartner für das Investment Research sowie für unsere Produktpartner. Er verantwortet im Rahmen der Vermögensverwaltung das Fondsresearch und die Strategien der Vermögensverwaltung und steht Advisorn und Vermittlern bei Fragen zu PRIVATE INVESTING Strategien zur Verfügung. Der Diplom-Kaufmann sammelte jahrelange Erfahrung als Endkundenberater mit eigenen Musterportfolios und Empfehlungslisten mit breitem Zugang zu Produktanbietern.

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