Betreuung im Team

Die DAB ist künftig als Service-Team unter der Telefonnummer 089 8895-8085 von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr gerne für Sie da. Diese Team-Lösung hat den Vorteil, dass sich mehrere Mitarbeiter gemeinsam um Ihre Anliegen kümmern und somit alle Anfragen schneller bearbeitet werden können. Uns ist bewusst, dass viele unserer Kunden ihre bewährten Ansprechpartner/-innen sehr schätzen. Dennoch ist eine Verteilung der Aufgaben auf ein größeres Team bei dem mittlerweile konstant hohen Anfrageaufkommen unerlässlich, um eine gute Erreichbarkeit und die möglichst schnelle Beantwortung aller Fragen zu gewährleisten.

Änderungen bei Dienstleistungen

Bei den Services, die bereits angepasst bzw. eingestellt wurden oder werden, handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungen mit einem hohen manuellen Bearbeitungsgrad oder um Prozesse, die nicht digital abgearbeitet werden können. Wir haben uns keine der Entscheidungen leicht gemacht. Das Einstellen dieser sehr zeitaufwendigen Vorgänge hat jedoch den großen Vorteil, dass wir unsere Kern-Dienstleistungen deutlich schneller und zuverlässiger erbringen können und wir weniger Zeit für Sonderfälle benötigen, die nur die wenigsten Kunden betreffen.

 

Konto-/ Depotführung

  • Ab 01. Juni 2021 sind Kontoeröffnungen für juristische Personen auf die Gesellschaftsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ begrenzt. Das bedeutet, dass wir ab diesem Zeitpunkt nur noch Konten für Privatkunden und GmbHs eröffnen werden. Eingehende Anträge für andere Rechtsformen werden wir zu unserer Entlastung an Sie zurücksenden. Bestandskunden sind davon nicht betroffen.
  • Ab 01. Juni 2021 sind Kontoeröffnungen für juristische Personen auf die Gesellschaftsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ begrenzt. Das bedeutet, dass wir ab diesem Zeitpunkt nur noch Konten für Privatkunden und GmbHs eröffnen werden. Eingehende Anträge für andere Rechtsformen werden wir zu unserer Entlastung an Sie zurücksenden. Bestandskunden sind davon nicht betroffen. 
  • Ferner können wir ab 01. Juni 2021 keine Konten mehr unter Vorlage einer Generalvollmacht oder Betreuungsvollmacht eröffnen. Die Kontoeröffnung ist dann nur noch möglich, wenn der/die Kontoinhaber selbst unterschreibt/unterschreiben. Eine reguläre Konto- und Depotvollmacht kann selbstverständlich weiterhin eingereicht werden. Bereits vorliegende General- oder Betreuungsvollmachten von Bestandskunden bleiben davon unberührt. 
  • Zur Wiederholung: Wie bereits in unserem Sondernewsletter vom 18.02.2021 und im Februar-Newsletter kommuniziert, wurden zum 01. März 2021 die Faxbestätigungen an Intermediäre bei Eröffnung von Konten für Privatkunden eingestellt. Die Faxbestätigung über eingehende Kontolöschungsaufträge wird nur noch ab einem Konto-/Depotvolumen über 50.000 Euro verschickt.

 

Über den Autor

CAROLA JORDAN

Carola Jordan ist Ansprechpartnerin für unsere Haftungsdachpartner. Sie steht unseren Partnern mit ihrem großen Erfahrungsschatz im telefonischen Support bei konkreten Anliegen zur Seite. Darüber hinaus übernimmt Frau Jordan gemeinsam mit Ute Huss Anbindungen an das Haftungsdach.
Carola Jordan weist langjährige Erfahrungen in der Betreuung von Vertriebspartnern im FDL-Sektor auf und war bereits mit unterschiedlichen Funktionen innerhalb der BCA Gruppe betraut.

Telefon: +49 (0 61 71) 91 50-521
E-Mail: carola.jordan@bfv-ag.de