Bitte bei Depots für juristische Personen beachten
Wie Sie sicherlich wissen, wird bei Depoteröffnungen für juristische Personen der Legal Entity Identifier (kurz: LEI) benötigt. Dabei handelt es sich um eine weltweit einmalige 20-stellige Kennnummer. Der individuelle LEI dient zur eindeutigen Identifizierung eines Teilnehmers am Finanzmarkt.
Der Code kann in Deutschland bei sogenannten Vergabestellen erworben und muss regelmäßig aktualisiert werden, z. B. über den Bundesanzeiger Verlag (www.leireg.de/), WM Datenservice (www.wm-leiportal.org) oder GS1 Germany (www.lei.direct).
Bei Depoteröffnungen für juristische Personen wird der LEI zwingend benötigt. Doch ist ein LEI auch bei bestehenden Vermögensverwaltungs- oder Einzelfondsdepots erforderlich?
Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Transaktionen die Kunden tätigen und welche Fonds sie in ihrem Depot haben. Auch plattformspezifische Meldepflichten aufgrund der gewählten Orderwege haben Einfluss darauf, ob ein LEI notwendig ist.
Bei Depotüberträgen – egal ob Vermögensverwaltungs- oder Einzelfondsdepot – wird immer der aktuelle LEI benötigt, da Überträge generell und auch die meisten Fonds MiFID-meldepflichtig sind.
Beim Kauf/Verkauf normaler Fonds ist kein LEI notwendig, da die Plattformen die Orders direkt über die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) abwickeln. Für den Kauf/Verkauf von ETFs wird allerdings ein LEI benötigt, da diese Transaktionen für die Plattformen meldepflichtig sind.
Wenn bei einem bestehenden Depot der LEI des Inhabers seine Gültigkeit verliert und danach nur normale Fonds verkauft werden sollen, ist das folglich kein Problem. Probleme bestehen nur beim Wunsch auf Übertragung oder wenn ETFs verkauft werden sollen. Ohne LEI ist dann keine Transaktion möglich.
Ob ein gültiger LEI benötigt wird, ist also immer stark davon abhängig, welche Transaktionen in einem Depot getätigt werden. Da es sowohl bei einem Einzelfondsdepot als auch insbesondere bei einem Vermögensverwaltungsdepot grundsätzlich immer zu Überträgen kommen kann, empfiehlt es sich, auf die rechtzeitige Verlängerung des LEI zu achten.
Für Vermögensverwaltungsdepots gilt dies gerade auch deshalb, weil sich in zahlreichen unserer vermögensverwaltenden Strategien ETFs befinden. Und selbst wenn dies aktuell nicht der Fall ist, hat der Anlageberater der jeweiligen Strategie jederzeit die Möglichkeit, ETFs in die Portfoliostruktur aufzunehmen.
Achten Sie deshalb bitte auf die rechtzeitige Verlängerung des LEI.

Über den Autor
Heiko Scherer
Heiko Scherer ist Ansprechpartner für Fragestellungen zu Themen der Vermögensverwaltung. Er betreut institutionelle und Partner-Anlageberater und unterstützt bei allen Themen rund um Außenauftritt und Vertrieb der Vermögensverwaltung. Herr Scherer verfügt über fundierte Berufserfahrung in diesem Bereich und ist seit über 15 Jahren in der BCA Gruppe mit unterschiedlichen Funktionen betraut.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden
E-Mail: heiko.scherer@bfv-ag.de
Tel.: +49(6171)9150-532