Webinar der FFB

Am 28.03.2022 startet die Einholung der aktiven Zustimmung der Kunden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV). Die Zustimmung zu den Vertragsunterlagen ist aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 notwendig geworden.

Um möglichst viele Kunden und somit eine hohe Zustimmungsquote zu erreichen, ist Ihre Mithilfe gefragt!

Um Sie bei der Umsetzung der Maßnahme zu unterstützen, führte die FFB ein Web-Seminar zu diesem Thema durch. Darin zeigte Michael Müller, Vertriebsdirektor der FFB, wie Kunden ihre aktive Zustimmung zu den Vertragsunterlagen und dem PLV der FFB geben können und welche Mittel Ihnen als Berater zur Verfügung stehen, um aktiv mitzuwirken.

 

Sie haben das Webinar verpasst? Gerne geben wir Ihnen die Möglichkeit, die Impulse von Herrn Müller mitsamt einigen weiteren Informationen nachträglich aufzunehmen:

Wichtige Hinweise bei Depoteröffnungen

Die FFB bittet bei Depoteröffnungen ab sofort folgende wichtige Hinweise zu berücksichtigen:

Die Mobilfunknummer und die E-Mail-Adresse sind ab sofort Pflichtangaben, um sicherzustellen, dass ein Kunde vor jedem Fondskauf die verpflichtende Vorab-Kosteninformation verzögerungsfrei im Online-Postfach zur Verfügung gestellt bekommt. Die Mobilfunknummer benötigen wir für mögliche Rückfragen.

Auch die Einreichung einer Ausweiskopie zeitgleich mit dem Depoteröffnungsantrag ist verpflichtend. Stimmt die auf dem Ausweis angegebene Adresse nicht mit der auf dem Depotantrag überein, ist eine Meldebescheinigung beizufügen. Dies gilt stets bei Reisepässen und ausländischen Ausweisen ohne Adressangabe.

Bitte achten Sie darauf, dass uns bei Depoteröffnungsanträgen inklusive Kauf zulasten des Abwicklungskontos der Auftrag „Lastschrift_Ueberweisung_Abwicklungskonto“ beiliegt. Zeitgleich sollte der Kunde für ausreichend Deckung auf dem zu belastenden Konto sorgen, damit es nicht zu einer Ablehnung des Kaufauftrags kommt. 50 % der Rücklastschriften in Zusammenhang mit einer Depoteröffnung erfolgen aus ebendiesem Grund, was für die Kunden, die Berater und auch uns keinen schönen gemeinsamen Start bedeutet.

Logo Bank für Vermögen

ÜBER
DIE BFV BANK FÜR VERMÖGEN AG

Die BfV Bank für Vermögen AG ist eine 100-prozentige Tochter der BCA AG. Sie untersteht als Wertpapierhandelsbank der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Leistungen der BfV erstrecken sich auf die Geschäftsfelder Haftungsdach und Vermögensverwaltung. Haftungsdachpartner haben – je nach gewählter Haftungsdachstufe – über die Bank Zugriff auf alle in Deutschland zugelassenen Investmentinstrumente. Die Vermögensverwaltung umfasst hauseigene Strategien und Strategien anderer renommierter Vermögensverwalter. Zudem haben die Partner der Bank die Möglichkeit, eigene Strategien aufzulegen. Ergänzt wird das Produktangebot um die Geschäftsfelder Bausparen und Finanzierung sowie Investment Research.