Fakten und Fiktionen – Die 5 größten Haftungsdachmythen
Die regulatorischen Anforderungen an die Finanzberatung sind stetig am Steigen. Das gilt für Vermögensverwalter nach § 32 KWG und gleichermaßen für Vermittler nach § 34f GewO. Letzteren steht zudem ein Wechsel der Aufsicht ins Haus. Denn in naher Zukunft soll das Aufsichtsrecht von den Gewerbeämtern und der IHK auf die BaFin übergehen. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen die Beaufsichtigten selbst.
Insider gehen daher davon aus, dass diese Umstellung eine erneute Welle der Konsolidierung auslöst, dass es zu Geschäftsaufgaben und zur Marktkonzentration kommen wird – mithin zu Einbußen der Beratungsqualität für Kunden. Auch aus diesem Grund überlegen mehr und mehr Finanzberater, wie sie ihr Geschäftsmodell in Zukunft aufstellen können, um langfristig am Markt erfolgreich zu sein. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Option Haftungsdach bei vielen mit Vorurteilen besetzt ist. Grund genug für uns, mit den größten Mythen aufzuräumen.
Mythos 1:
Das Haftungsdach schränkt die Produktauswahl ein
Das Gegenteil ist der Fall. Zumindest, was die Bank für Vermögen anbelangt. Denn als Wertpapierhandelsbank bieten wir alle in Deutschland für den Vertrieb zugelassenen Fonds an. Darüber hinaus Aktien, Anleihen und Zertifikate. Fakt ist: Die Kooperation mit einem Haftungsdach bedeutet in der Regel keine Einschränkung, sondern vielmehr eine Erweiterung der zur Verfügung stehenden Produktpalette.
Mythos 2:
Im Haftungsdach bekomme ich Vertriebsvorgaben
Die Mitgliedschaft in unserem Haftungsdach ist in keiner Weise an Umsatzziele gebunden. Das war bisher so und wird auch in Zukunft so sein. Die Bank für Vermögen versteht sich als professionelles Backoffice, als Enabler für Geschäft und Experte für effiziente Prozesse, für digitale Services und persönlichen Austausch. Salopp formuliert: wer Vorgaben für den Vertrieb sucht, wird bei uns nicht fündig werden.
Mythos 3:
Das Haftungsdach ist eine Sammelstelle für semiprofessionelle Investmentvermittler
Auch hier gilt das genaue Gegenteil. Professionalität ist eine Grundbedingung, die erfüllt sein muss, um als Haftungsdach-Partner infrage zu kommen. Denn das Haftungsdach „haftet“ für die Aktivitäten seiner Mitglieder. Es kann somit kein Interesse an halben Sachen haben.
Es ist vielmehr so, dass insbesondere hochprofessionelle Akteure – Vermögensverwalter nach § 32 KWG – die Kooperation mit einem Haftungsdach suchen, um ihr Geschäft effizienter betreiben zu können.
Mythos 4:
Im Haftungsdach verliere ich meine Eigenständigkeit
Richtig ist, dass Berater als „Tied Agents“ auf die Kooperation mit dem Haftungsdach hinweisen müssen. In unserem Fall zum Beispiel mit dem Zusatz Partner der Bank für Vermögen. Davon unberührt bleibt die offizielle Firmierung des Beraters, der Unternehmensname, die Marke, das Logo und das allgemeine Erscheinungsbild des Unternehmens. Fakt ist: die Bank für Vermögen bietet Partnern einen umfassenden Service im Bereich Marketing und Markenaufbau. Im Haftungsdach bekommt man den eigenen Auftritt also nicht abgenommen, sondern vielmehr angedient. Als Angebot, sich professionell am Markt zu positionieren.
Mythos 5:
Das Haftungsdach bekommt meine Bestände
Falsch. Denn die Eigentumsrechte in Sachen Bestand werden im Haftungsdach nicht angerührt. Unsere Haftungsmitglieder haben einen vertraglich zugesicherten Herausgabeanspruch auf ihren Kundenstamm für den Fall, dass die Mitgliedschaft – aus welchen Gründen auch immer – aufgehoben wird.
Diesen 5 Mythen begegnen wir im persönlichen Gespräch immer wieder. Aber es sind sicher nicht die einzigen. Wenn Sie Fragen, Bedenken oder Hinweise zum Thema Haftungsdach haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch.
Über den Autor
Karsten Kehl
Karsten Kehl ist im Vorstand für die Bereiche Haftungsdach, Bausparen und Finanzierung sowie Marketing verantwortlich. Der Diplom-Betriebswirt und Bankkaufmann ist seit über sieben Jahren für die Bank für Vermögen beziehungsweise BCA AG tätig, zuletzt als Generalbevollmächtigter sowie Leiter Personal und Business Development.