Informationen zum Thema Nachhaltigkeit

Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung sowie Delegierter Verordnung  

Stand: Juni 2024

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Die BfV Bank für Vermögen AG bietet Finanzprofis administrative Unterstützung, technischen Support und professionellen Austausch im Bereich Finanzmonitoring und Vermögensverwaltung. Die Mitarbeiter der BfV AG engagieren sich mit Herz und Verstand für die vertraglich gebundenen Vermittler und gestalten mit einem starken Team den Vertriebserfolg dynamisch und kreativ mit. Dabei sind uns Zuverlässigkeit, Respekt und Teamwork genauso wichtig, wie Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem.

Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern möchten wir dauerhaft und nachhaltig gestalten. Für unsere Geschäftspartner möchten wir durch Transparenz und Offenheit die Grundlage für ein dauerhaftes Vertrauen in die BfV AG schaffen.

Für und mit unseren Mitarbeitern gilt es, nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln, um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft nachzukommen und die Zukunftsfähigkeit der BfV AG zu erhalten.

Die BfV AG stellt für vertraglich gebundene Vermittler (im Folgenden: „Vermittler“) ein Haftungsdach nach § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) für die Wertpapierdienstleistungen Anlageberatung und Anlagevermittlung. Zudem bietet die BfV AG die Finanzportfolioverwaltung als Fondsgebundene Vermögensverwaltung an.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Anlageberatung in Investmentvermögen sowie der Finanzportfolioverwaltung definiert. Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich sowohl auf die Tätigkeit als Finanzberater im Rahmen der Anlageberatung in Investmentvermögen gemäß der Definition von Finanzprodukten in der Offenlegungsverordnung sowie auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird.

 

 II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken, wie Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken definiert, sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.

Im Rahmen eines etablierten, der jeweiligen Beratungs- und Portfolioverwaltungstätigkeit vorgelagerten, Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Produkte in das Beratungs- und Anlageuniversum aufgenommen werden. Die BfV Bank für Vermögen AG erachtet Nachhaltigkeitsrisiken für die Investitionsentscheidungen in der Beratungs- und Portfolioverwaltungstätigkeit auf Produktebene aktuell als nicht relevant. Die Bank leitet dies aus den validierten Daten ab, die ihr derzeit zur Verfügung stehen.

 

III. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die BfV Bank für Vermögen AG berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung sowie der Finanzportfolioverwaltung aktuell nicht. Diese Entscheidung beruht darauf, dass der BfV AG aktuell nicht die nötigen validierten Daten zur Verfügung stehen. Die BfV Bank für Vermögen AG beobachtet kontinuierlich, ob sich die Datenlage verbessert und überprüft die Entscheidung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in regelmäßigen Abständen.

Gleichwohl werden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfasst und berücksichtigt.

 

IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass weder unsere vertraglich gebundenen Vermittler noch unsere sonstigen Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse von Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Wir orientieren uns damit nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den empfohlenen Anlagen einhergehen, um Fehlanreizen vorzubeugen.