Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie in den letzten Tagen bereits vermehrt aus der Presse entnehmen konnten, sind auf Grund der EU-Offenlegungsverordnung Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater ab dem 10.03.2021 angehalten, bestimmte Informationspflichten im Rahmen des eigenen Internetauftritts zu erfüllen.

Da Sie als vertraglich gebundener Vermittler in unserem Haftungsdach von der Offenlegungsverordnung betroffen sind, möchten wir Sie heute kurz darüber informieren, welche Pflichten konkret auf Sie zukommen und wie Sie diese relativ einfach umsetzen können.

Was Sie jetzt tun müssen?

Die Offenlegungsverordnung soll für mehr Transparenz sorgen. Daher müssen Sie als Berater künftig Informationen zu Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf Ihrer Homepage veröffentlichen.

Hierzu zählen zum Beispiel Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung Ihrer Kunden, z. B. die Frage nach Wünschen und Bedürfnissen, zur Auswahl der Produktanbieter, sowie Produkte oder zur Bewertung der Angebote nach ESG-Kriterien.

Nachhaltigkeit steht bei uns nicht nur aus regulatorischen Gründen ganz oben auf der Agenda. Daher sind wir vorbereitet und stellen Ihnen gerne Mustertexte zur Verfügung, die Sie auf Ihrer Website mit einbinden können.

ZUM MUSTERTEXT

Nutzern unseres Website-Managers werden entsprechende Textbausteine rechtzeitig vollautomatisch eingespielt.

Ab dem zweiten Halbjahr wird zudem auch die dann geforderte Abfrage von Nachhaltigkeitskriterien in der Beratungsdokumentation der BfV Berücksichtigung finden.

Weitere Informationen rund um das Thema ESG und Offenlegungsverordnung erhalten Sie in unserem Webinar:

Nachhaltigkeit und ESG
Regulatorische Bremse oder Vertriebsturbo?
welches wir am 19.02.2021 für Sie aufgezeichnet haben.

Das Webinar können Sie in unserem BCA-Webinarkanal über DIVA abrufen.