Wir haben Sie an dieser Stelle in den letzten Wochen über viele Varianten der Videoberatung informiert. Was jedoch in der Praxis bis heute häufiger vorkommt, ist die Kommunikation mit Ihren Kunden mittels des klassischen Telefonanrufs.

Gerade in Zeiten der Heimarbeitsplätze und der Vermeidung des persönlichen Kontakts bietet sich dieses Medium hervorragend an. Bedenken Sie aber, dass seit Einführung der MiFID II in 2018 für alle Haftungsdachpartner und § 32 KWG Institute hier die Telefonaufzeichnungspflicht gilt. Und dies auch bereits bei allen Telefonaten, die zu einer Wertpapierdienstleistung führen können. D.h. Sie müssen nicht nur die schlussendliche Ordererteilung dokumentieren, sondern auch den Weg dorthin.

Wir als Bank für Vermögen bieten im Rahmen unserer Haftungsdachdienstleistung die revisionssichere Telefonaufzeichnungsmöglichkeit (auch abgenommen im Rahmen aller Datenschutzbestimmungen) bereits seit Beginn 2018 aktiv an und diese Dienstleistung wird auch rege genutzt.

Sie finden innerhalb unserer Konzernsoftware DIVA die Möglichkeit, die Telefonmitschnitte elektronisch zu archivieren und auch Herausgabe-Ansprüche von Endkunden und der Revision (inkl. Ihres Wirtschaftsprüfers) können damit befriedigt werden.

Übrigens: Die Telefonaufzeichnung wird auch ab dem 01.08.2020 für alle Vermittler nach § 34 f GewO Pflicht werden. Auch die Vermittler der BCA Gruppe nach § 34 f GewO haben die Möglichkeit, die genannte Telefonaufzeichnungslösung zu beziehen – sprechen Sie uns bei Interesse aktiv an.

Alle Vorzüge unserer Lösung auf einen Blick:

  • Ortsunabhängigkeit: ob im Homeoffice oder im Büro, die Aufzeichnungen können sowohl über einen Festnetzanschluss als auch über ein Mobiltelefon erfolgen
  • Völlige Unabhängigkeit bezüglich Ihres Telefonanbieters bzw. Netzbetreibers
  • Keine Installation, Implementierung oder spezielle Hardware notwendig
  • Revisionssichere und DSGVO-konforme Speicherung der Gesprächsdaten

Sie möchten weitere Informationen inklusive unseres Leitfadens zur Telefonaufzeichnung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter unter: info@bfv-ag.de  (für alle Haftungsdachpartner) oder investment@bca.de (für alle Partner der BCA Gruppe mit § 34 f GewO oder § 32 KWG)