Vor knapp einem Monat hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank gestellt. Bereits Anfang März hatte die BAFin ein Moratorium über die Bank verhängt. Nun ist sie pleite.
Wie unter anderem die Welt berichtete, könnten verschiedene Kommunen in Deutschland insgesamt 500 Mio. EUR verloren haben, weil sie Geld bei der Bank angelegt haben, um bessere Zinsen zu erzielen. Eine Anlage in Investmentfonds bietet dem Privatanleger zwar keine Einlagensicherung, dafür erhält der Sparer neben der Risikostreuung durch die Anlagen im Fonds den Vorteil in ein Sondervermögen zu investieren – die Wichtigkeit dieses Vorteils wird gerade in der Betrachtung der oben genannten Bankenpleite umso deutlicher!

Was ist ein Sondervermögen?
Investmentfonds oder auch offene Fonds werden von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) bzw. Fondgesellschaften aufgelegt. Die Vermögenswerte dieser Fonds sind von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt. Deswegen spricht man in diesem Zusammenhang von Sondervermögen. Jegliches Geld der Anleger, die in den Fonds investieren und natürlich die Wertpapiere, die der Fonds kauft und hält wird gesondert vom Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt. Das bedeutet, dass die Fondsgesellschaft nicht auf diese Vermögenswerte zugreifen kann, z.B. im Falle von Zahlungsschwierigkeiten. Auch bei der Insolvenz der KVG kann der Insolvenzverwalter nicht auf diese Vermögenswerte zugreifen. Sämtliche Vermögenswerte gehören ausschließlich den investierten Anlegern, ganz gleich ob Privat- oder juristische Person.

Genauso findet sich das Sondervermögen bei der Depotbank. Das Depot, das der Investmentfonds bei der Depotbank hat und in dem die Wertpapiere gelagert sind, ist ebenso Sondervermögen. Auch im Falle einer Schieflage der Depotbank kann die Bank nicht auf diese Vermögenswerte zugreifen.
Diese Regelung gilt für sämtliche offenen Investmentfonds, also für Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds, Immobilienfonds und natürlich auch bei ETFs. Für sogenannte geschlossene Fonds oder Beteiligungen gilt dieses Privileg nicht. Hier gilt es zu unterscheiden.

Quelle: www.bank-wissen.de

Das Privileg des Sondervermögens genießt der Anleger darüber hinaus auch bei der Depotbank (z.B. ebase oder Fondsdepotbank) bei der er selbst seine Investmentfondsanteile verwahrt. Auch im Falle der Schieflage der Depotbank ist der Zugriff auf diese Fondsanteile nicht möglich. Er trägt somit lediglich das Risiko und die Chance der Wertentwicklung des Fonds, in welche(n) er investiert.

Wenn als Anlageberater mit Erstanlegern ins Gespräch kommen, sollte auf diese Besonderheit und Sicherheit beim Anlegen in Investmentfonds hinweisen. Sie finden diese und weitere Grundlagen zum Anlegen in Investmentfonds sehr schön in der Broschüre des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. HIER! dargestellt.

Da die Zinsen in Deutschland praktisch verschwunden sind und sog. Verwahrentgelte nahezu flächendeckend eingeführt wurden, haben wir unsere angeschlossenen Partner bereits mehrfach in unserem Newsletter über alternative Fondsanlagen mit niedrigen Schwankungsrisiken informiert, um einerseits zumindest eine kleine Verzinsung bei jederzeitigem Zugriff erzielen zu können und andererseits eben nicht von der Solvenz eines Institutes abhängig zu sein.
Die Streuung der Risiken in Verbindung mit dem Vorteil des Sondervermögens sind gleich in mehrfacher Hinsicht ein Trumpf in der Hand des Anlegers.

Über den Autor

MARC HAEGERT

Marc Haegert fungiert als Ansprechpartner für das Investment Research sowie für unsere Produktpartner. Er verantwortet im Rahmen der Vermögensverwaltung das Fondsresearch und die Strategien der Vermögensverwaltung und steht Advisorn und Vermittlern bei Fragen zu PRIVATE INVESTING Strategien zur Verfügung. Der Diplom-Kaufmann sammelte jahrelange Erfahrung als Endkundenberater mit eigenen Musterportfolios und Empfehlungslisten mit breitem Zugang zu Produktanbietern.

Telefon: 06171 – 9150 520
E-Mail: investment-research@bfv-ag.de