BaFin-Regime für § 34 f GewO Vermittler

Das Bundeskabinett hat gestern, deutlich schneller als erwartet, den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin beschlossen – wie Sie die Bank Für Vermögen hierbei unterstützen kann, erläutern wir Ihnen hier.

Liebe Partnerinnen und Partner,

Das Bundeskabinett hat gestern, deutlich schneller als erwartet, den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin beschlossen.

Ob dieser allerdings eins zu eins umgesetzt wird, steht noch offen. Das Gesetz geht nun zunächst Richtung Bundestag, wo eine weitere Anhörung der Verbände und Interessenvertreter erwartet wird.

Es bleibt also spannend.

Nichts desto trotz möchten wir Ihnen im Folgenden wichtigste Änderungen aufzeigen, die bisher im Gesetzesentwurf niedergeschrieben sind.

Die bisherigen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater (künftig unter dem Oberbegriff „Finanzanlagendienstleister“) sollen in drei Gruppen eingeteilt werden.

1. Finanzanlagendienstleister mit eigener Erlaubnis,
2. Vertriebsgesellschaften mit erweiterten Anforderungen und
3. Vertraglich gebundene Vermittler ohne eigene Erlaubnis.

Die bisher geltenden Vorschriften aus Gewerbeordnung und Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sollen aufgehoben und größtenteils unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt werden.

Auf Finanzanlagendienstleister werden dann erweitere Pflichten und Kosten zukommen, die bisher aber noch nicht abschließend genannt werden können.

Für unsere vertraglich gebundenen Vermittler im Haftungsdach ändert sich nichts.
Wenn Sie jedoch als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater Planungssicherheit für die Zukunft haben möchten, kann Sie die BfV Bank für Vermögen AG als Haftungsdach umfassend unterstützten.

Denn als gebundener Vermittler im Haftungsdach können Sie bereits heute alle Weichen für Ihre persönliche Zukunft stellen und die gesetzlichen Änderungen entspannt auf sich zukommen lassen. 

Ihre Vorteile im Haftungsdach der Bank für Vermögen

  • Keine Produktvorgaben
  • Keine Umsatzvorgaben
  • Keine eigene Zulassung erforderlich
  • Sie wahren Ihre Identität und Ihren Außenauftritt wir unterstützen im Hintergrund
  • Alle Anforderungen des WpHG bereits gelebte Praxis
  • BaFin reguliert seit Gründung in 2005
  • Praxiserprobte, revisionssichere Prozesse und Abläufe

Zusammengefasst also: Weniger Stress, mehr Zeit für Ihre Kunden

Sie befürchten, dass Sie im Haftungsdach in Ihrer Produktauswahl eingeschränkt sein könnten oder Vertriebsvorgaben zu erfüllen haben?

Mitnichten! Lesen Sie hierzu unseren Artikel zu den 5 größten Haftungsdachmythen.

Über den Autor

Karsten Kehl

Karsten Kehl ist im Vorstand für die Bereiche Haftungsdach, Bausparen und Finanzierung sowie Marketing verantwortlich. Der Diplom-Betriebswirt und Bankkaufmann ist seit über sieben Jahren für die Bank für Vermögen beziehungsweise BCA AG tätig, zuletzt als Generalbevollmächtigter sowie Leiter Personal und Business Development.