Die starken Kapitalmarktschwankungen seit Jahresanfang haben Auswirkungen auf Ihren Umgang mit den Zielmarktkriterien in ihren Beratungsgesprächen! Die SRRI-Einstufungen von Fonds haben sich geändert und nicht wenige Kunden spüren Auswirkungen der Corona-Pandemie. Wir unterstützen Sie in diesem und im folgenden Newsletter mit jeweils einem wichtigen Beitrag.
Teil 1 in diesem Newsletter gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen und brandaktuelle Analysen zu wichtigen Veränderungen. Im nächsten Newsletter unterstützt Sie Teil 2 mit konkreten Handlungsempfehlungen für Ihre Kundengespräche. Damit sind Sie für alle Kundengespräche gerüstet. Frischen Sie Ihr Wissen auf und nutzen Sie neue Impulse.
Was ist eigentlich ein Zielmarkt?¹ Wer und was hat Einfluss auf das Ergebnis von Ihren Beratungsgesprächen, wenn die Volatilität an den Kapitalmärkten steigt und fällt, wie es seit Jahresanfang 2020 der Fall gewesen ist? Erfahren Sie jetzt, was das für jedes Zielmarktkriterium bedeutet, das Sie in DIVA unter dem Reiter “Zielmarkt“ finden.
1. Der Kundentyp, auf den das Produkt abzielt: Hierbei wird unterschieden zwischen Privatkunden (Kleinanleger), professionellem Kunden und geeigneter Gegenpartei. Diese Einstufung wird sich, auch bei sehr volatilen Kapitalmärkten, nicht ändern und muss von Ihnen daher auch bei Börsenschwankungen nicht erneut überdacht werden.
2. Kenntnisse und Erfahrungen: Hier wird definiert, welche Kenntnisse die Zielkunden über Elemente wie Produkttyp oder Produkteigenschaften sowie die Funktionsweise von Produkten haben. Beim Kunden kann z.B. eine Vorbildung durch eine Ausbildung oder das Ausüben einer relevanten Tätigkeit bestehen. Außerdem kann der Kunde selbst praktische Erfahrungen haben, etwa durch bereits getätigte Geschäfte. Bei dem seit Monaten in der Öffentlichkeit stark präsentem Thema Corona können Kunden neue Erfahrungen gesammelt haben.
3. Finanzielle Verhältnisse und Verlusttragfähigkeit: Hierbei ist entscheidend, welche prozentualen Verluste der Kunde bereit ist zu tragen beziehungsweise welche er tragen kann. Seit Anfang des Jahres sind vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie an den Kapitalmärken historisch hohe Schwankungen zu verzeichnen. Möglicherweise überdenken Kunden ihre Verlusttragfähigkeit und suchen das Gespräch mit Ihnen.
4. Kundenziele und -bedürfnisse: Es müssen für jedes Produkt Anlageziele und -bedürfnisse der Zielkunden festgelegt werden, die ein Produkt erfüllen muss. Die Corona-Pandemie hat bei der Wirtschaftsentwicklung je nach Branche unterschiedlichste Auswirkungen auf Einkünfte und Vermögensverhältnisse von Menschen gehabt. Es ist durchaus möglich, dass sich daher die Anlageziele eines Kunden deutlich geändert haben.
5. Risikotoleranz und -bereitschaft: Die Risikobereitschaft des Kunden wird kategorisiert durch das Risikoprofil. Dazu hat die BaFin klare Vorgaben geschaffen: die Verwendung des Risiko-Indikators nach SRRI. Der SRRI wird von den Fondsgesellschaften berechnet und kommuniziert. Er ist seit geraumer Zeit auf allen KIIDS zu verwenden ist (siehe UCITS Richtlinie). Die KIIDS finden Sie in DIVA unter dem Reiter Stammdaten. Es kann sein, dass dort KIIDS mit unterschiedlichen Anfertigungsdaten hinterlegt sind.
Achten Sie auf Werbematerialen zum Fonds. Sie können den SRRI ausweisen, müssen es aber nicht!
Was ist der Risikoindikator SRRI?²
SRRI ist die Abkürzung für „Synthetischer Risiko-Rendite-Indikator“. Er klassifiziert das Risiko eines Fonds in sieben Risikoklassen und soll dem Anlageberater eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung des Fonds bzw. den Fondsvergleich ermöglichen. Die Berater können so das Thema Risiko im Kundengespräch aktiv angehen. Berater und Anleger können auf einen Blick erkennen, wie riskant ein Fonds investiert und ob er zu ihrer Risikobereitschaft passt.
Wie wird der SRRI für einen Fonds festgelegt?
Die Festlegung einer Risikoklasse für einen Fonds erfolgt auf Basis der Volatilität des Fonds. Jeder der sieben SRRI-Risikoklassen ist eine Volatilitätsober- und -untergrenze zugeordnet. Aus der Einordnung der Fondsvolatilität in eine der SRRI-Volatilitäts-Bandbreiten ergibt sich die Festlegung seiner SRRI-Risikoklasse. Dabei gilt: Je geringer die Schwankungen, desto niedriger die Risikoklasse.
Volatilitätsbandbreiten des SRRI | ||
Risikoklasse | Volatilität | |
größer/gleich | kleiner | |
1 | 0% | 0,5% |
2 | 0,5% | 2% |
3 | 2% | 5% |
4 | 5% | 10% |
5 | 10% | 15% |
6 | 15% | 25% |
7 | > 25% |
In DIVA finden Sie im Rahmen der Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung unter dem Punkt „Anlageziele“ zu jeder Risikoklasse eine begleitende schriftliche Definition.
Wie erfolgte die Festlegung der Risikobandbreiten?
Bei der Einführung des SRRI wies die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass sie hinsichtlich der Stabilität dieser Kennziffern alle relevanten Einflussfaktoren normaler Kapitalmarktzyklen bedacht habe. Die Berechnung der Spannweiten des SRRI erfolgte auf Basis der Zeitreihen von 544 Fonds aus sechs europäischen Ländern für den dreijährigen Zeitraum von 2006 bis einschl. 2008.
Möglicherweise erscheinen die unter diesen Rahmenbedingungen ermittelten Volatilitätsspannweiten aus heutiger Sicht als nicht mehr repräsentativ.
Was bestimmt die SRRI-Einschätzung bei neu aufgelegten Fonds?³
Verfügt ein Fonds nicht über eine 5-jährige Historie, schreibt die Aufsichtsbehörde der Fondsgesellschaft ein anderes Verfahren zur SRRI-Ermittlung vor. Sie kann dann ersatzweise ein Modellportfolio oder den Benchmark-Index zur Berechnung heranziehen.
Wann kann es zu Änderungen der für Fonds ausgewiesene SRRI-Werte kommen?⁴
Die Aufsichtsbehörde hat auch die Spielregeln für die Änderung der Zuordnung in eine Risikoklasse, der „Migration“ vorgegeben.
Der SRRI wird auf Basis von Wochendaten der Kursentwicklung der letzten 5 Jahre berechnet. Die Migrationsregel legt fest, dass ein Fonds seine SRRI-Kennziffer ändert, wenn seine Volatilität über einen Zeitraum von 4 Monaten in die Volatilitäts-Spannweite einer anderen Risikoklasse fällt.
Kritisch betrachtet bedeutet diese Berechnungsmethodik, dass nach volatilitätsrelevanten Ereignissen 4 Monate bis zur Anpassung der Risikoklasse vergehen. Das sich verändernde Risiko wirkt sich also erst mir deutlicher Verspätung beim SRRI-Wert aus. Finden die Kapitalmärkte wieder „zur Normalität“ zurück, kann das eine erneute Änderung des SRRI zur Folge haben.
Zudem gilt zu beachten: Wenn eine KVG den SRRI geändert hat kann es aufgrund unterschiedlicher Kommunikationswege zu zeitlich versetzten Publikationen kommen.
Welche neuen Fakten gibt es hinsichtlich tatsächlicher Änderungen des SRRI?
Welche Daten haben sich möglicherweise im Vorfeld Ihrer Beratung geändert? Zu dieser Frage haben wir 19 Fondsgesellschaften angesprochen und deren Daten analysiert. Unser Fazit: Wechsel der Risikoklassen haben in Zeiten stärkerer Kapitalmarktschwankungen durchaus stattgefunden.
Weitere Fakten:
- Bei einem mittelfristigen Rückblick waren Wechsel zwischen Herauf- und Herabstufungen zu verzeichnen.
- Geldmarktfonds: Die SRRI-Einordnung blieb stabil bei dem Wert 1.
- Short-Duration Rentenfonds: In 2018 kam es zu einem Anstieg der Kapitalmarktzinsen nachdem die FED Zinserhöhungen avisiert hatte. Es erfolge eine Höherstufung von SRRI 2 auf SRRI4.
- Rentenfonds wechselten zwischen SRRI 3 und 4.
- Bei Aktienfonds hingen die SRRI-Werte von den Anlageuniversen ab: Waren die Anlageuniversen bedeutende internationale Indices, erfolgten Wechsel zwischen SRRI 5 und 6. Bei riskanteren Marktsegmenten, wie z.B. Schwellenländern gab es Wechsel zwischen 6 und 7.
- Aktienfonds mit Value-Orientierung oder einer defensiveren Branchen- und Themenausrichtung wiesen überwiegend SRRI5 auf. Dort fielen weniger SRRI-Änderungen an.
- Die Entwicklungen seit Jahresanfang 2020 bestätigen dieses Bild: Aktienfonds mit regionalem Anlageschwerpunkt US-Aktien, europäische Wachstumsaktien, lateinamerikanische Aktien und europäische High Yield Bonds wechselten in eine höhere Risikoklasse.
- Als defensiv einzuordnende Branchen- oder Themenfonds wiesen einen stabilen Verlauf auf.
Wir können also festhalten: Insbesondere bei risikoreicheren Kapitalmarktsegmenten haben erhöhte Schwankungen zeitliche versetzte Folgen für die Einstufungen der Fonds in die vorgegebenen SRRI-Volatilitätsbandbreiten.
Im nächsten Newsletter unterstützen wir Sie zu allen hier aufgeführten Punkten mit tiefergehenden, konkreten Handlungsempfehlungen.
¹ Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II, 05/02/2018, ESMA35-43-620 DE, Seite 6f
² https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/2015/11/09_716.pdf, Seite 18
³ 10-673 Guidelines KID SRRI Methodology for Publication- des COMMITTEE OF EUROPEAN SECURITIES REGULATORS, CESR 01.07.2010. Seite 9
⁴ 10-673 Guidelines KID SRRI Methodology for Publication- des COMMITTEE OF EUROPEAN SECURITIES REGULATORS, CESR 01.07.2010. Seite 5
Rolf Krahe ist seit Jahrzehnten an den Kapitalmärkten aktiv. Die Themen des Diplom-Ökonom sind der Aufbau von Wertpapierportfolios und die Kommunikation von Kapitalmarktentwicklungen. Er unterstützt die Berater auch bei der Ersteinrichtung des Investment-Shops mit Modellportfolios und Private Investing Varianten, Fonds und ETFs. Rolf Krahe steht bei allen Themen mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden
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