Bitte bei Depots für juristische Personen beachten

Bei Depoteröffnungen für juristische Personen wird der Legal Entity Identifier (kurz: LEI), eine weltweit gültige 20-stellige Kennnummer, benötigt. Dieser individuelle Code dient der eindeutigen Identifizierung eines Teilnehmers am Finanzmarkt. Er kann in Deutschland bei sogenannten Vergabestellen (z. B. Bundesanzeiger-Verlag (www.leireg.de), WM Datenservice (www.wm-leiportal.org) oder GS1 Germany (www.lei-direct.de)) erworben und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Doch wie sieht es mit der Verlängerung des LEI bei bestehenden Depots aus? Egal ob Einzelfondsdepot oder Depot aus der Vermögensverwaltung: Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Transaktionen die Kunden tätigen und welche Fonds sie in ihrem Depot haben. Insgesamt ist die Verlängerung aber auch abhängig von den plattformspezifischen Orderwegen und Meldepflichten.

Da die Plattformen die erhaltenen Orders über den Kauf oder Verkauf normaler Fonds direkt über die Kapitalanlagegesellschaften abwickeln, wird für diesen Fall kein LEI benötigt. Bei ETFs wird allerdings für Kauf/Verkauf ein LEI benötigt, da diese Transaktionen für die Plattformen meldepflichtig sind.

Bei Depotüberträgen wird der aktuelle LEI immer benötigt, ganz gleich, um welche Art von Fonds es sich handelt, da Überträge grundsätzlich zu melden und die meisten Fonds gemäß MiFID II meldepflichtig sind.

Wenn bei einem bestehenden Depot der LEI des Inhabers ausläuft und danach nur normale Fonds verkauft werden sollen, bestehen folglich keine Probleme. Schwierig wird es nur beim Wunsch auf Übertragung oder wenn ETFs verkauft werden sollen. Dann ist eine Transaktion ohne LEI nicht möglich.

Da es immer zu Überträgen kommen kann – ob nun in einem Einzelfondsdepot oder gerade auch in einem Vermögensverwaltungsdepot –, empfiehlt es sich, auf die Verlängerung des LEI zu achten.

Speziell für Vermögensverwaltungsdepots gilt dies ohnehin, denn in zahlreichen unserer vermögensverwaltenden Strategien befinden sich ETFs oder können zumindest jederzeit in die Portfoliostruktur aufgenommen werden.

Achten Sie also bitte auf die Verlängerung des LEI. Gerne können Sie uns mit der Verlängerung beauftragen – wir kümmern uns um alles Weitere.

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DIE BFV BANK FÜR VERMÖGEN AG

Die BfV Bank für Vermögen AG ist eine 100-prozentige Tochter der BCA AG. Sie untersteht als Wertpapierhandelsbank der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Leistungen der BfV erstrecken sich auf die Geschäftsfelder Haftungsdach und Vermögensverwaltung. Haftungsdachpartner haben – je nach gewählter Haftungsdachstufe – über die Bank Zugriff auf alle in Deutschland zugelassenen Investmentinstrumente. Die Vermögensverwaltung umfasst hauseigene Strategien und Strategien anderer renommierter Vermögensverwalter. Zudem haben die Partner der Bank die Möglichkeit, eigene Strategien aufzulegen. Ergänzt wird das Produktangebot um die Geschäftsfelder Bausparen und Finanzierung sowie Investment Research.