Ihre jährliche Weiterbildungspflicht:
Verhinderung von Geldwäsche sowie Sachkundenachweis nach MiFID II

Wir möchten Sie heute an die rechtzeitige Absolvierung des jährlichen Schulungs- und Weiterbildungsprogrammes erinnern.

Wie Sie wissen, sind Sie als vertraglich gebundener Vermittler im Haftungsdach der BfV Bank für Vermögen AG dazu verpflichtet, in jedem Kalenderjahr eine Schulung hinsichtlich

  • Verhinderung der Geldwäsche sowie
  • Sachkundenachweis nach MiFID II als Mitarbeiter in der Anlageberatung gemäß WpHG

erfolgreich zu absolvieren.

Unsere Weiterbildungsmöglichkeiten in den genannten Bereichen stehen Ihnen online über unseren Kooperationspartner Going Public! zur Verfügung. Melden Sie sich hierfür einfach unter www.akademie.finance mit Ihren Zugangsdaten an.

Da wir gegenüber den Aufsichtsbehörden zum Nachweis Ihrer Weiterbildung verpflichtet sind, möchten wir Sie bitten, das Schulungsprogramm rechtzeitig zum Jahresende 2021 abzuschließen.

Im kommenden Jahr planen wir zusätzlich auch wieder eine Präsenzveranstaltung, in der wir insbesondere auf das Thema „Nachhaltigkeit in der Anlageberatung“ und die sich daraus ergebenden Neuerungen für Sie als Berater eingehen möchten.

Wenn Sie inzwischen unser Schulungsprogramm absolviert haben, so betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos.

Wir wünschen Ihnen weiterhin ein erfolgreiches Jahr 2021 und bleiben Sie gesund!